Klasse B: "Autoführerschein"
ab 18 Jahren, bei begleitendem Fahren "BF17" ab 17 Jahren
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen
außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern
3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Klasse B96: "Auto mit Anhänger bis maximal 4250kg"
ab 18 Jahren, bei begleitendem Fahren "BF17" ab 17 Jahren
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.
Hier finden Sie die Preisliste.
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